Die Privatinsolvenz und die SCHUFA | Besteht das Risiko, dass die SCHUFA bei einer Privatinsolvenz eintritt? Der Schufa-Eintrag ist dann nicht sofort „sauber“, aber nach der Insolvenz glänzt die Information noch mehr. Haben Sie einen Schufa-Eintrag, der Ihren Alltag einschränkt und wollen ihn endlich löschen und das Schuldenproblem hinter sich lassen? Besteht die Möglichkeit einer sofortigen Löschung? Nach wie vor ist es ein weit verbreiteter Fehler, dass nach einer Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung der Eintrag bei der Schufa sofort gelöscht wird.
Kreditprüfungsgesellschaft
Bei der Schufa handelt es sich um eine Auskunftei. In der Schufa werden z.B. Verbraucherkredite, Bankkonten, aber auch Zwangsversteigerungen und Vermögensinformationen zwischengespeichert. Jeder kann auf Wunsch Auskunft über seine bei uns hinterlegten personenbezogenen Informationen erteilen. Der Schufa-Eintrag muss nach einer gewissen Zeit entfernt werden. Beispielsweise gilt folgende Löschfrist: Nach drei Jahren Angaben aus den Schuldnerregistern der örtlichen Gerichte (eidesstattliche Versicherung] und Fahndungsbefehl, um den Fahndungseid zu erzwingen.
Sollten Sie der SCHUFA gegenüber beweisen, dass das Landgericht den Eintrag entfernt hat, werden die Angaben bei der Schufa frühzeitig entfernt. Die Schufa muss die Angaben zwar nach Fristablauf löschen, dies sollten Sie aber vorsorglich überprüfen. Es hat sich herausgestellt, dass oft überholte Informationen in der Datenbank sind.
Ein Schufa-Eintrag löschen“>Schufa-Eintrag löschen
Die Schufa Eintrag löschen, falls: Konkursverfahren eingestellt, Restschuldbegleichung gewährt. Gibt es eine Streichung von Schufa-Einträgen (Streichung Schufa-Eintrag) im Falle einer Konsumenteninsolvenz und anschließende Tilgung der Restschuld? Eine Insolvenzeröffnung über Ihr Vermögen hat zunächst keine Auswirkungen auf die bestehenden Schufa-Eintragungen. Stattdessen wird Ihnen der zusätzliche Eintrag „Insolvenzverfahren eröffnet“ zugestellt. Ein Löschen Ihrer Schufa-Einträge (Schufa-Eintrag löschen) findet jedoch erst drei Jahre nach Gewährung der restlichen Schuldenbefreiung gemäß 300 Abs. 1 VO statt.
Bei Gewährung der Restschuldenbefreiung wird der Eintrag über das Eröffnungsverfahren gestrichen und Ihre Eingaben werden mit einem sogen. Nach drei Jahren erfolgt gemäß 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 S. 4 GDSG eine Streichung der ausgefüllten Einträge (Streichung Schufa-Eintrag). Nach der Regelung gilt die Kündigungsfrist von drei Jahren erst ab dem Ende des Geschäftsjahres, in dem die Fertigstellungsanzeige erfasst wurde.
Das Löschen erfolgt vollautomatisch. Die Schufa muss wegen der Datenlöschung nur dann kontaktiert werden, wenn die hinterlegten Angaben lückenhaft, veraltet oder einfach unrichtig sind. Sie haben die Moeglichkeit, Ihre Schufa-Eintraege zu ueberpruefen, indem Sie bei der Schufa eine so genannte personenbezogene Datenanfrage stellen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass im Fall der Gewährung der Restschuldfreistellung auch die Angabe „Restschuldbefreiung gewährt“ in Ihr Schufa-Register eintragen wird.
Auf diese Weise werden potentielle Geschäftspartner über den Verwendungszweck informiert. Der Kammergerichtshof entschied mit Beschluss vom 7. Februar 2013 (Aktenzeichen 10 U 118/12), dass die Kündigungsfrist für diese Eintragungen gemäß 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 BVG auch drei Jahre betragen und dass die Sechsmonatsfrist des 3 Abs. 1VO dafür nicht ausschlaggebend ist.
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