Die Kanzlei erhält viele Anfragen bezüglich der Möglichkeit der vorzeitigen Löschung von negativen Schufa-Einträgen. Nach der Insolvenz kann ich meinen Schufa-Eintrag löschen? Ihr Eintrag wird dann auch aus den Schuldnerverzeichnissen gelöscht. Die SCHUFA und das Leben nach gewährter Restschuldbefreiung (RSB). ((Auszug SCHUFA) Bei positiven Einträgen wünschen wir eine langfristige Speicherung, bei negativen Einträgen eine schnelle Löschung.
Kreditauskunftei SCHUFA
Schufa hält eine Auskunftei, die ihren Hauptsitz in Deutschland hat. Die Schufa Holdinggesellschaft AG hat den Zweck, die Kreditgeber vor uneinbringlichen Forderungen zu bewahren. Die Schufa macht den Debitoren das Überleben schwierig, auch wenn ein Schufa-Eintrag aus einem Unglück oder einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung resultiert. Andererseits erhebt sich die Fragestellung, wozu eine “ reine Schufa “ gebraucht wird.
Soll die Schuld umgeschuldet werden, kann der Gläubiger viel mehr leisten, wenn er einen Vergleich oder eine private Insolvenz oder eine reguläre Insolvenz anstößt. Die Schufa-Eintragung ist dann nicht gleich „sauber“, aber nach der Insolvenz erstrahlt die Information noch mehr.
Haben Sie einen Schufa-Eintrag, der Ihren Lebensalltag begrenzt und wollen ihn endlich löschen und das Verschuldungsproblem hinter sich bringen? Sie können uns ganz unkompliziert anrufen (Tel.: (030) 4050 4030) oder uns über das Formular kontaktieren.
12.02.2016 Datenspeicherung bei der SCHUFA und anderen Kreditanstalten – Ihre Rechte und Forderungen
Die Geschäfte der Ratingagenturen und die Scoring/Rating-Methode gibt es schon sehr lange. Dieser Geschäftsgedanke wurde weiter konsequent umgesetzt und führt zur Etablierung von Kreditagenturen. Seit 1879 gibt es die Firma Créditreform in der Bundesrepublik und seit 1927 die SCHUFA AG, so dass das Unternehmen ein altes Modell hat. Und was ist an mir gerettet?
Wie kann ich die Entfernung der gesammelten Informationen beantragen? „Eine von einer Kreditauskunft der SCHUFA Holding AG betroffene Person hat einen Auskunftsanspruch gemäß 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber, welche persönlichen, besonders kreditbezogenen Angaben dort hinterlegt sind und in welche Wahrscheinlichkeiten (Scorewerte) an die SCHUFA-Kundinnen und -Anwender übermittelt werden.
Sie haben damit ein Recht auf Auskunftserteilung über die über Sie erhobenen personenbezogenen Informationen – aber Sie wissen nicht, mit welcher Art und Weise sie verarbeitet werden. Der Stellenwert des Postleitzahlbezirks, in dem Sie leben, für Ihre Bonität ist daher – zur Zeit – ein Geheimtipp der SCHUFA. Das Recht auf Datenlöschung ist in 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt.
Nach § 35 Abs. 2 Nr. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind zwei Löschfristen zu unterscheiden: Löschen nach 4 Jahren, beginnend mit dem auf die erste Aufbewahrung folgenden Jahr; bei Angaben zu abgeschlossenen Sachverhalten nach 3 Jahren und damit am Ende des dritten Kalenderjahrs, beginnend mit dem auf die erste Aufbewahrung folgenden Jahr.
Die gekürzte 3-Jahres-Frist wird von vielen Wirtschaftsauskunfteien nicht genutzt. Das Verwaltungsgericht hat am 13. August 2013 (6K956/13) entschieden, dass die dreijährige Überprüfungsfrist für die Streichung von Ansprüchen mit dem auf die erste Aufbewahrung der Angaben folgenden Geschäftsjahr gemäß dem klaren Wortlaut des Gesetzes anfängt. 35 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 BBDSG schließt an die erste Erfassung des Basisereignisses sowohl für die unvollständigen als auch für die abgeschlossenen Ergebnisse an“.
Drei Jahre nach Ende 2013 und damit bis Ende 2016 müssen diese Angaben daher aus der Datenbank der Wirtschaftsauskunftei ausgelesen werden. Der verbleibende Forderungsausschluss ist gemäß 300 Abs. 3 ZPO zu veröffentlichen, so dass die Aufbewahrung der Unterlagen gemäß 29 Abs. 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz erlaubt ist, es sei denn, das berechtigte Sicherungsinteresse des Zahlungspflichtigen besteht nachweislich.
So bleibt das Charakteristikum der Restschuldenbefreiung trotz der gewährten Restschuldenbefreiung drei bis vier Jahre in den Wirtschaftsauskunfteien erhalten (je nachdem, wann die Buchung im aktuellen Jahr erfolgt ist) und kann von den Darlehensgebern abgerufen werden. Nach § 28 a Abs. 3 GDSG sind diejenigen Firmen, die Kreditauskunfteien (z.B. Kreditinstitute an die SCHUFA) über spätere Veränderungen innerhalb einer Zeitspanne von einem Monat nach Kenntnisnahme zu informieren, sofern diese ursprünglichen Übermittlungsdaten bei der Kreditauskunftei zwischengelagert werden.
Die Datenmenge, die über uns erfasst wird, ist umso höher, je mehr wir auf Updates und Löschung achten müssen.
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