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Leasing ohne Auskunft

Ihre Bank kann Ihnen auch Informationen über Ihre Liquidität geben, und ein unbefristeter Arbeitsvertrag hilft in solchen Situationen sehr. Eine Diskussion ist in solchen Fällen nicht hilfreich, da diese Institutionen die Schufa-Informationen als grundlegendes Kriterium sehen. Die zuverlässigen und kompetenten Partner für Autoleasing ohne Schufa – Information / Eingabe ohne Bankverbindung, diskrete und schnelle Abwicklung, faire Konditionen, große Auswahl an vorhandenen Fahrzeugen / Leasingrückläufer, sonst natürlich auch freie Händlerwahl. Seit vielen Jahren sind wir ein renommiertes Unternehmen in Deutschland, das bankenunabhängiges Leasing ohne Schufa und Mietkauf ohne Bonitätsprüfung für Kraftfahrzeuge ohne Information anbietet. Der Kunde hat jedoch die Wahl, ob er einen Kredit oder ein Leasing nutzen möchte, was bereits heute weit verbreitet ist.

R E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z X Y Z

Der Leasingnehmer übernimmt prinzipiell das Verlustrisiko des Leasingobjektes und ist regelmässig dazu gesetzlich dazu verpflichtet, die Gegenstände abzusichern. Bei Bedarf übernimmt der Leasinggeber die Versicherung dieses Risikos für den Leasingnehmer. Die Vermieterin bekommt von der Versicherung ein Sicherheitszertifikat. Bei der Risikobewertung von Leasingverpflichtungen werden die Bonität der Kunden sowie die Immobilien- und Vertragsgestaltung berücksichtigt.

Fehler in einem oder mehreren Merkmalen können zur Zurückweisung eines Leasingantrags beitragen. Je nach Risikobewertung des Vermieters kann die Ablehnungsrate variieren. Der Mieter erklärt mit der rechtsverbindlichen, unterschriebenen Annahmeerklärung, dass der Lieferer das Leasingobjekt komplett und vertragsgemäß in perfektem, gebrauchsfertigem Zustand ausgeliefert und montiert hat. Die Vertragslaufzeit des Leasingvertrages fängt mit der Annahme an, d.h. die Leasinggesellschaft begleicht die Lieferantenrechnung und wird somit Eigentümer des Gegenstands.

Darüber hinaus beginnt die Zahlungsverpflichtung des Leasingnehmers aus dem Leasingvertrag. Im Falle der Beendigung eines befristeten Leasingvertrages hat der Leasingnehmer Schlusszahlungen zu leisten, die bereits bei Vertragsanfang im Leasingvertrag vereinbart sind, und zwar zeitlich versetzt nach dem Zeitpunkt der Beendigung. Der Leasinggegenstand bleibt ungeachtet der Schlusszahlung im Besitz des Leasinggebers. Für die mögliche Laufzeit eines Leasingvertrages ist die pro Gesellschaft ermittelte wirtschaftliche Lebensdauer maßgebend (40 %/90 %-Regel).

Die in den tabellarischen Darstellungen angegebenen Abschreibungszeiträume sind für die Ausgestaltung der Leasingverträge bindend. Der Leasinggegenstand wird bei den üblichen Leasinggesellschaften in der Bundesrepublik dem Leasinggeber ökonomisch, juristisch und steuerrechtlich zugeordnet, der ihn bilanziert und nach steuerrechtlichen Vorschriften abrechnet. Sie werden daher vom Leasingnehmer nicht bilanziert. Beim Leasing wird zwischen voll- und teilamortisierten Aufträgen unterschieden.

Der Leasingnehmer trägt bei VA-Verträgen mit den während der nicht kündbaren Grundmietdauer gezahlten Leasingraten zumindest die Anschaffungsund Produktionskosten sowie die Anschaffungsnebenkosten einschließlich der Kosten für die Finanzierung des Leasinggebers. Die vom Leasingnehmer während der Grundmietdauer gezahlten Leasingraten decken bei TA-Verträgen nicht die gesamten Kosten des oben genannten Leasinggebers. Nichtsdestotrotz wird bei dieser Vertragsart auch festgelegt, dass der Leasingnehmer bei Vertragsabschluss die volle Amortisation gewährleistet (z.B. durch Übernahme einer Wertgarantie des Leasingnehmers oder das Andienungsrecht des Leasinggebers zum berechneten Restwert).

Besteht ein auflösbarer Leasingvertrag (Variante eines TA-Vertrages), muss der Leasingnehmer bei Beendigung eine Schlusszahlung entrichten. Der Leasinggeber erreicht damit die geplante volle Amortisationszeit. Der Leasinggeber zieht bei Abschreibungsverträgen nur einen Teil der Gesamtanschaffungskosten des Leasinggegenstandes über die Leasingraten ein. Der Leasinggeber hat nach Beendigung des Leasingvertrages das Recht, das Leasingobjekt dem Leasingnehmer zum noch nicht abgeschriebenen Restbuchwert – wie im Leasingvertrag festgelegt – anzubieten.

Die Leasingnehmerin ist zum Erwerb des Objektes ohne Erwerbsrecht berechtigt. Im Direktvertrieb gewinnt die Leasinggesellschaft über den eigenen Verkauf. Mit dem Herstellerleasing bietet der Produzent seine Anlageobjekte auch im Rahmen von Leasing an. Im Händlerleasing wird der Vertrag zwischen dem Käufer und der Leasinggesellschaft durch den Investitionsgüterhändler geschlossen.

Alternativ zum Darlehen wird Leasing unmittelbar am Schalter der Bank geboten. Die Maklerin erwirbt den Auftraggeber und verhandelt mit ihm den Leasingvertrag. Der Mietvertrag wird angenommen und der Mietvertrag wird von der Leasinggesellschaft abgewickelt. Die Kontaktaufnahme zur Leasinggesellschaft erfolgt durch den potentiellen Käufer selbst über das Internet-Portal der Leasinggesellschaft. Der Leasingnehmer erwirbt bei Immobilien-Leasingverträgen in der Regel bereits bei Vertragsabschluss ein Kaufrecht an dem Leasingobjekt zum grundbuchmäßig gesicherten Restwert.

Das Kaufrecht kann am Ende der Mietdauer ausgenutzt werden. Die Leasingraten für die Gesamtlaufzeit des Vertrages wurden regelmässig festgelegt. Beim Immobilien- und Mobilienleasing können einzelne Anpassungsregelungen während der Vertragsdauer Veränderungen auslösen. Der Anschaffungspreis entspricht in der Regel dem Anschaffungspreis des Herstellers/Lieferanten für das jeweilige Produkt zuzüglich der anfallenden Kosten für das Einbringen.

Diese bilden die Basis für die Ermittlung der Leasingraten und die Kapitalisierung durch die Leasinggesellschaft. Bei Auslaufen der Vollamortisationsverträge und am Ende der Teilamortisationsverträge ist der Abschluß von Verlängerungsleasingverträgen oder Folgeverträgen durchaus gängig. Die Leasingnehmer nehmen diese Möglichkeit wahr, um gewisse Flaschenhälse zu überwinden, aber auch um ihre Leasingraten – bei günstigen Leasingraten – zu mindern.

Bei grösseren Industrieanlagen und Maschinen fordern die Zulieferer in der Regel Vorauszahlungen, z.B. ein Drittel des Einkaufspreises bei Bestellung und weitere zwei Drittel bei Beistellung /Auslieferung. Die Leasinggesellschaften zahlen die Vorauszahlung für ihre Leasingnehmer oft gegen eine angemessene Sicherheit. Vorschusszinsen können je nach Kundenbedarf bzw. Bonität des Kunden separat in Rechnung gestellt oder den Anlagekosten als Grundlage für die Leasingbetrachtung hinzugerechnet werden.

Bei der Finanzierung von Unternehmensfinanzierungen – auch durch Leasinggesellschaften – werden die Mittel durch die Ausgabe von Sicherheiten am Markt aufgebracht. Um die Kreditwürdigkeit des Leasingnehmers zu beurteilen, muss der Leasingnehmer auf Verlangen der Leasinggesellschaft der Leasinggesellschaft die entsprechenden Dokumente über seine finanziellen Verhältnisse zur Kenntnis bringen.

Die Bankverbindung ist Bestandteil einer kompetenten Kreditprüfung und wird von den Leasinggesellschaften bei den jeweiligen Hausbanken abgefragt. Mieter, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, geben ihre Einwilligung, bevor sie die Informationen erhalten. Bankleasing ist, wenn eine Hausbank oder ein anderes Kreditunternehmen ihren Abnehmern Leasing als Ersatz für die Kreditfinanzierung anerkennt.

Die Bank gibt den Leasingantrag ihres Debitors in der Regel an eine freundliche Leasinggesellschaft (mit/ohne Kapitalbeteiligung) zur Abwicklung weiterer Angebotskanäle im Leasing weiter. Ob dem Leasingnehmer eine Schnäppchenkaufoption gewährt wird, entscheidet über die buchhalterische Zuordnung des Leasinggegenstandes nach IAS/IFRS und US-GAAP. Es handelt sich um eine Call-Option, deren Basispreis wesentlich unter dem zum Zeitpunkt der Ausübungen erwarteten Marktpreis des Leasingobjektes liegen, so dass die Optionsausübung von Anfang an als ausreichend gesichert erachtet wird.

Für die Bewertung von Leasingverhältnissen nach IAS/IFRS und US-GAAP wird der Anwartschaftsbarwert bzw. die Werthaltigkeitsprüfung herangezogen. Der vom Leasingnehmer während der ganzen Vertragslaufzeit zu leistende Mindestmietzins (einschließlich etwaiger garantierter Restwerte) wird in Relation zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes zum Vertragsabschluss gestellt.

Das Leasing erhöht die Bilanzkennzahlen des Leasingnehmers, was sich vorteilhaft auf sein Kreditrating auswirkt. Die Leasinggesellschaften selbst unterstehen jedoch nicht den Vorschriften von Basisrechtsvorschriften. Leasinggeber, die Operating-Leasingverhältnisse nutzen, besorgen sich die erforderlichen Vermögenswerte vor allem durch Direktbestellung nach ihren Ideen.

Die Leasinggesellschaft kann den vom Leasingnehmer bereits erteilten Auftrag auch zu den vom Leasingnehmer festgelegten Kaufbedingungen abschließen. Die Betreibermodelle wurden im Zuge der Vermietung für städtische Investitionsvorhaben erarbeitet. Leasingverträge mit hohem Volumen werden als Big-Ticket-Verträge eingestuft. Wird der Leasinggegenstand durch den Leasinggeber – jedoch nicht in der Konzernbilanz des Leasingnehmers – aktiviert, wird für diesen eine bilanzneutrale Bilanzierung erzielt (sog. Off-Balance-Effekt).

Die Leasingaufwendungen weist der Leasingnehmer in seiner Gewinn- und Verlust-Rechnung als Betriebsaufwand aus. Die Angaben zu den eingegangenen Leasingverpflichtungen sind jedoch im Konzernanhang enthalten. Der Leasinggeber erleidet während der Vertragslaufzeit in der Regel eine degressive Aufwandsstruktur, die unter anderem auf die Kosten des Vertragsabschlusses und sinkende Zinsaufwendungen zurückzuführen ist. Sind identische Leasingraten vereinbar, übersteigen die Kosten der Leasinggesellschaft in der Startphase die Mieteinnahmen, so dass es zu Buchverlusten kommt.

Sie werden im weiteren Jahresverlauf schrittweise kompensiert, wenn der Buchgewinn nach Abzug der Aufwendungen unter das Niveau der Mieteinnahmen fällt. Das ist der Betrag, mit dem der Leasinggegenstand in der Konzernbilanz des Leasinggebers zum entsprechenden Bilanzstichtag angesetzt wird. Im Falle einer unzureichenden Kreditwürdigkeit von Kunde, Eigentum und/oder Lieferant benötigen Leasinggesellschaften zusätzliche Sicherheit. Garantien des Gesellschafters, eines Dritten, vor allem eines Kreditinstitutes oder des Lieferers – diese geben häufig Rückzahlungs- oder Liquidationsgarantien – werden vorzuziehen.

Im Immobilienleasing eingesetzte Vertragsart, bei der die Leasinggesellschaft ein vorhandenes Leasingobjekt von einem Dritten kauft und an den Leasingnehmer vermietet. Leasingraten sind keine Zinsen auf Dauerschulden und reduzieren somit die volle Gewerbesteuerbasis des Leasingnehmers. Bei der Neufinanzierung der langfristigen Verbindlichkeiten des Leasinggebers wird jedoch die Hälfte der zusätzlichen Zinsen fällig.

Degression der LeasingratenDies ist die Übereinkunft von Leasingraten, die während der Laufzeit des Vertrages sinken. Beim Immobilienleasing erfordert die steuerrechtliche Berücksichtigung, dass die Leasingraten während der Laufzeit des Vertrages (z.B. im Rahmen der Umwandlung) verändert werden können. Im Direktvertrieb gewinnt die Leasinggesellschaft über den eigenen Verkauf. Mit dem Herstellerleasing bietet der Produzent seine Anlageobjekte auch im Rahmen von Leasing an.

Im Händlerleasing wird der Kundenkontakt zur Leasinggesellschaft durch den Investitionsgüterhändler aufgebaut. Alternativ zum Darlehen wird Leasing unmittelbar am Schalter der Bank geboten. Die Maklerin erwirbt den Auftraggeber und verhandelt mit ihm den Leasingvertrag. Der Mietvertrag wird angenommen und der Mietvertrag wird von der Leasinggesellschaft abgewickelt. Die Kontaktaufnahme zur Leasinggesellschaft erfolgt durch den potentiellen Käufer selbst über das Internet-Portal der Leasinggesellschaft.

Im Zusammenhang mit Leasing-Investitionen sind folgende zwei Bedingungen besonders wichtig: a) Ziviles (rechtliches) Eigentum: Der Leasinggeber wird mit Zahlung einer Rechnung des Lieferanten (BGB 433) Inhaber des Vermögensgegenstandes. Wirtschaftseigentum: Der wirtschaftliche Inhaber ist die Person, die die Kontrolle über ein Anlagegut während der gesamten gewöhnlichen Lebensdauer hat.

Leasinggeber ist der zivile und wirtschaftliche Inhaber eines Investitionsgutes, wenn die nicht kündbare Grundmietzeit 90 vom Hundert der Abschreibungsdauer nicht überschreitet und 40 vom Hundert der Abschreibungsdauer nicht überschreitet. Der potentielle Leasingnehmer hat das Leasingobjekt oft vor Vertragsabschluss beim Anbieter geordert. Der Vermieter kann in diesem Falle nach Vertragsabschluss in die Order des Mieters einsteigen, mit der Konsequenz, dass seine Rechte und Verpflichtungen aus dem Einkaufsvertrag mit dem Anbieter vollumfänglich auf ihn übertragen werden.

Viele Leasinggesellschaften offerieren diese Versicherungen zu vorteilhaften Bedingungen. Der Leasingvertrag wird mit der Übergabe des Objekts an die Leasinggesellschaft beendet. Es wird jedoch vor Vertragsende ausgehandelt, ob der Mietvertrag erweitert oder im Falle einer weiteren Verwendung des Objekts an den Mieter oder einen Dritten veräußert werden soll.

Mietverträge mit fester Vertragslaufzeit oder mit automatischer Verlängerung erfordern keine besondere Aushandlung. Finanzierungsleasingverhältnisse, bei denen im wesentlichen alle mit dem Leasinggegenstand im Zusammenhang stehenden Nutzen und Lasten auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden nach IAS/IFRS als Finanzierungsleasingverhältnis ( „Finance Lease“, nach US-GAAP als „Capital Lease“) behandelt.

Diese wird nach bestimmten Gesichtspunkten bewertet („International Leasing Accounting“). Der Leasinggegenstand wird dem Leasingnehmer zugeordnet, der ihn in seiner Konzernbilanz bilanziert und abrechnet. Finanzierungsleasing ist nicht zu verwechseln mit deutschen Finanzierungsleasingverträgen, die in der Konzernbilanz dem Leasinggeber zuordnet werden. Im Zweifelsfall beschließt das für die Leasinggesellschaft verantwortliche Finanzamt über die Steuerumlage eines Leasingobjektes.

FinanzierungsleasingIn der Bundesrepublik werden mittel- oder langfristige Leasingverträge kumuliert, deren Grundlaufzeit kleiner ist als die wirtschaftliche Lebensdauer des Leasingobjektes und die sich an der vollständigen Amortisation des Leasingobjektes orientieren. Finanzierungsleasingverhältnisse, deren Bestimmungen den Leasingverordnungen genügen, haben zur Folge, dass der Leasinggegenstand von der Leasinggesellschaft bilanziert wird.

FlottenleasingDas Flottenleasing wird in der Praxis eingesetzt, wenn ein Betrieb mehr als zehn Fahrzeuge mietet. Der Vermieter Ã?bernimmt hier den gesamten Fuhrpark (Flottenmanagement) und oft auch den gesamten Kundendienst. Bei der Konditionsgestaltung werden die offenen und geschlossenen Kalkulationssysteme verwendet, die sich danach richten, ob eine individuelle Kostenabrechnung durchgeführt wird oder ob eine Pauschalabrechnung mit dem Leasingnehmer getroffen wurde.

Der Leasinggegenstand wird von einer zur Abwicklung einer Leasingtransaktion gegründeten Fondsgesellschaft erworben und an den Leasingnehmer verleast. Bei dieser Fondsgesellschaft findet die Neufinanzierung unter anderem durch die Aufnahme von Private Equity statt. Diese Mittel sollen dem Leasingnehmer besonders vorteilhafte Finanzierungsbedingungen bieten. Das Forfaitieren (Realverkauf von Forderungen) ist eine Form der Umfinanzierung von Leasinggesellschaften, bei der die Leasinggesellschaft die zukünftigen Ansprüche aus einem Leasingvertrag an einen Dritten, oft an ein Kreditinstitut, abtritt.

In diesem Fall ist die Leasinggesellschaft nur für das Bestehen und Nichtbestehen von Einwendungen gegen die Inanspruchnahme haftbar (Eventualhaftung); das Insolvenzrisiko des Leasingnehmers als Kreditnehmer geht auf den Kreditnehmer über (Bonitätshaftung). VollserviceLeasing ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages im Rahmen eines Leasingvertrages, der umfangreiche Leistungen rund um das Leasingobjekt mit einbezieht. LückenversicherungDies ist eine Versicherungspolice, die bevorzugt im Kfz-Leasing angeboten wird und eventuelle Unterschiede (englisch: gap) zwischen dem Neuwert und dem Neuwert des Leasingobjektes (z.B. Verlust, Zerstörung, Diebstahl) aufhebt.

Investitionskosten Die Investitionskosten insgesamt sind die Basis für die Berechnung der Leasingraten. Grundmietdauer (Erbbaurechtsdauer)Die Grundmietdauer (sog. Erbbaurechtsdauer) ist ein wesentlicher Bestandteil des Leasingvertrages. Bei normalen Finanzierungsleasingverträgen darf die nicht kündbare Grundlaufzeit 90 % der wirtschaftlichen Lebensdauer des Leasinggegenstandes nicht überschreiten und 40 % nicht unterschreiten. Einzelheiten sind in den Leasingverordnungen geregelt. Haftpflichtversicherung Im Zusammenhang mit seinen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag und seiner Verantwortung als Verwender der Leasingobjekte ist der Leasingnehmer regelmässig dazu angehalten, die Gegenstände auf eigene Rechnung gegen alle vom Leasinggeber als notwendig erachteten Gefahren zu sichern.

HerstellerleasingDie Leasinggesellschaften der Produzenten haben die Funktion, den Verkauf der Produkte des Produzenten zu fördern und sind in die Aufbau- und Ablauforganisation des Produzenten miteinbezogen. Wenn – wie im Immobilienleasing üblich die selbst erstellten Vermögenswerte geleast werden, stellen die Produktionskosten einen wesentlichen Ansatzpunkt für die Bewertung der Leasingraten dar. Ein hundertprozentiges Finanzierungsleasing erlaubt es dem Leasingnehmer, Investitionsgüter uneingeschränkt und ohne Eigenmittel zu nutzen.

ImmobilienleasingDas Immobilienleasing ist definiert, wenn der Leasinggegenstand ein unbeweglicher Vermögenswert ist. Wartung Der Mieter ist regelmässig durch Vertrag dazu angehalten, das Mietobjekt in gutem Betriebszustand zu erhalten, Wartungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen und, falls erforderlich, einen Instandhaltungsvertrag abzuschliessen. Der Leasingnehmer trägt die Unterhaltskosten.

Leasingbilanzierung international Die leasingbedingten Vorschriften der beiden bedeutendsten ausländischen Bilanzierungssysteme IAS/IFRS und US-GAAP sind zwar vergleichbar, aber inhaltlich nicht identisch. Bei der Zuordnung des Leasinggegenstandes wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die mit dem Besitz des Leasinggegenstandes einhergehenden wesentlichen Änderungen der Eigentumsverhältnisse vom Leasinggeber oder Leasingnehmer zu tragen sind. Der Leasinggegenstand wird dem Leasinggeber in der Bilanz zugeordnet (Operating Lease), wenn die folgenden Bedingungen vorliegen: 1:

Der Eigentumsübergang des Leasingobjektes auf den Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit (Eigentumsübergang) darf nicht vertraglich geregelt werden. Der Leasingnehmer darf keine Call-Option erhalten, deren Basispreis wesentlich unter dem zum Zeitpunkt der Ausübungen erwarteten Verkehrswert des Leasingobjektes liegen, so dass die Optionsausübung von vorneherein als ausreichend gesichert anzusehen ist (Bargain-ChoiceOption).

Der Leasingvertrag darf sich nicht auf den wesentlichen Teil der betriebswirtschaftlichen Lebensdauer des Leasingobjektes ausdehnen. Letzteres entspricht nicht der handelsrechtlichen und steuerlichen Lebensdauer des Vermögenswertes, sondern übersteigt diese regelmässig. Der vom Leasingnehmer während der Leasingdauer zu leistende Mindestwert der Leasingzahlungen (einschließlich eines gesicherten Restwertes) muss zu Leasingbeginn geringer sein als der beizulegende Zeitwert des Leasinggegenstandes (Rückzahlung der Investition).

Der Leasinggegenstand darf nach IAS/IFRS auch nicht so sein, dass er nur vom jeweiligen Leasingnehmer ohne nennenswerte Änderungen verwendet werden kann (d.h. es darf kein spezielles Leasingverhältnis bestehen). Neben der Überprüfung der vorgenannten Bedingungen beurteilt IAS/IFRS auch das Gesamtbild der Situation.

Die folgenden Eigenschaften können gegen eine Zuordnung des Leasinggegenstandes zum Leasinggeber spricht (d.h. gegen das Bestehen eines operativen Leasingverhältnisses): Das Leasingverhältnis kann vom Leasingnehmer mit den damit zusammenhängenden Verlusten des Leasinggebers gekündigt werden. Kursgewinne oder Kursverluste aus Restwertschwankungen des Leasinggegenstandes gehen zu Lasten des Leasingnehmers.

Dem Leasingnehmer steht die Option offen, den Mietvertrag zu einer Folgemiete deutlich unter der Marktmiete zu erweitern. Sind die oben genannten Voraussetzungen für ein operatives Leasing nicht gegeben, wird der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zugeordnet. Diese Leasinggeschäfte werden nach IAS/IFRS als Finanzierungsleasing und nach US-GAAP als Finanzierungsleasing eingestuft.

Bei konventionellem Finanzierungsleasing wird dieses Risko im wesentlichen vom Leasingnehmer getragen, der dem Leasinggeber zur vollständigen Auszahlung der Leasingraten verpflichte. Im Gegensatz dazu hat der Leasinggeber bei Operating-Leasingverhältnissen einen erheblichen Teil des Beteiligungsrisikos zu tragen, da er selbst für die vollständige Amortisation durch die anschließende Verwertung des Leasinggegenstandes zu sorgen hat. Die kalkulatorischen Leasingverträge mit der Möglichkeit der Kündigung werden in der Regel unbefristet geschlossen und können vom Leasingnehmer nur zu vertraglichen Terminen beendet werden.

Die Leasingraten werden auf Basis einer rechnerischen Fälligkeit berechnet. Bei einer vorzeitigen Beendigung durch den Leasingnehmer sind im Voraus vereinbarte Schlusszahlungen zu entrichten. Kaufoption Bei Abschreibungsverträgen im Mobilienleasing kann dem Leasingnehmer nach dem Ende der Grundlaufzeit eine Option zum Kauf des Leasinggegenstandes zu vorgegebenen Konditionen gewährt werden.

KilometerleasingvertragEine gewisse Dauer des Leasingvertrages, eine gewisse rechnerische Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs und die Leasingrate werden für diese Vertragsart festgelegt. Bei Unterschreitung der Kilometerzahl wird dem Mieter in der Regel eine Zahlung pro 1.000 km Unterschreitung gewährt. Im entgegengesetzten Falle muss der Mieter einen Zuschlag bezahlen. Ist der Kilometerleasingvertrag abgelaufen, muss das Auto an den Vermieter zurückgegeben werden.

Das Liquidationsrisiko und das Restrisiko werden vom Leasinggeber getragen. Während der Vertragsdauer hat der Mieter das Auto in einwandfreiem Zustand zu erhalten und ist zum Ersatz der durch den Fahrzeugzustand bedingten Wertminderung verpflichtet. Der Mieter ist berechtigt, das Auto zu reparieren. Kommunales Leasing im weiteren Sinn umfasst Leasingverträge mit Leasingnehmern der „staatlichen“ Wirtschaft, d.h. mit Kommunen, Zweckverbänden und Institutionen, die an einem öffentlichen Etat beteiligt sind.

Kommunales Leasing im weiteren Sinn umfasst auch Leasingverträge mit privatrechtlichen Unternehmen, an denen öffentliche Kapitalgesellschaften eine Mehrheitsbeteiligung halten und die nicht börsennotiert sind. Conversion Conversion heißt, den zur Berechnung der Leasingraten verwendeten Zinssatz an das zum Zeitpunkt der Konvertierung gültige Niveau anzupassen. Das trifft vor allem dann zu, wenn die Anlagen in einer Hochzinsphase getätigt wurden und für die erforderlichen Mittel eine gegenüber der Vertragslaufzeit verkürzte Zinsbindungsdauer festgelegt wurde.

KostenvergleichEin Vergleich der Kosten einer Leasinginvestition mit einer bonitätsfinanzierten eigenen Beteiligung kann nur einzeln unter Beachtung der jeweiligen Räumlichkeiten des Investors oder des individuellen Auftraggebers erfolgen. Aufgrund des stetigen Anstiegs der zusätzlichen Leasingleistungen ist die häufiger durchgeführte Vergleichsberechnung heute kaum noch von Belang. Leasinggesellschaften werden dort als Finanzgesellschaften bezeichnet, die nicht den Vorschriften für Banken unterliegen.

MaschinenbruchversicherungDer Mieter ist für die Aufrechterhaltung der Funktionalität der Leasingobjekte zuständig. Um das Risiko zu reduzieren, sieht der Leasingvertrag für Industrie- und Produktionsanlagen in der Regel eine Versicherung gegen Maschinenbrüche auf Rechnung des Leasingnehmers vor. Leasinggesellschaften betreuen dabei oft ihre Kundschaft. Die vom Leasingnehmer während der Basismietdauer zu leistende Gesamtperformance besteht zum einen aus den Leasingraten und zum anderen aus Auszahlungen für den Bau eines Mieters.

Letzteres entspricht dem Anteil der Gesamtperformance, der die Abschreibung des Leasingobjektes während der Laufzeit des Vertrages übersteigt. Der Leasinggeber weist sie als Verbindlichkeiten gegenüber dem Leasingnehmer aus. Übt der Leasingnehmer das Recht aus, die Immobilie zum Endwert der Grundmietdauer zu erwerben, wird das Mietdarlehen mit dem Kaufpreis aufgerechnet. Wenn der Leasingnehmer auf das Kaufrecht verzichten will, erstattet der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Darlehen.

Im Gegensatz zum Finanzierungsleasing wird der Mietkaufgegenstand vom Mieter direkt aktiviert. Die Nebenkosten steigern den Anschaffungspreis des Leasingobjektes und beinhalten z.B. Honorare und Kosten für Fremdleistungen, Installations- und Schulungskosten etc. Der Leasingnehmer trägt sie entweder direkt oder durch Aufnahme in die Leasing-Bewertungsgrundlage über die Leasingraten.

Beim Neubauleasing baut der Leasinggeber im Unterschied zu Verkauf und Rückmietung sowie Kauf und Miete das Leasingobjekt auf einer vorhergehenden Liegenschaft auf. Zero-Leasing ist eine wettbewerbsrechtliche Kontroverse Form des Angebots, bei der die Höhe der Leasingzahlungen dem gemeldeten Listpreis des Leasingobjektes entspre-chen. Nutzfahrzeugleasing (NFL)Der Leasinganteil der Nutzfahrzeugleasing (Lkw-Leasing, Transporter, Omnibusse, Anhänger, etc.) ist im Verhältnis zum Leasingaufkommen bei Pkw/Kombiwagen relativ niedrig.

Für die mögliche Laufzeit eines Leasingvertrages ist die pro Gesellschaft ermittelte wirtschaftliche Lebensdauer maßgebend (40 %/90 %-Regel). ImmobiliengesellschaftImmobilien- und Großgeräteleasing werden in der Regel für jede Immobilie unabhängige Immobiliengesellschaften eingerichtet. Das Immobilienunternehmen ist der wirtschaftliche und rechtliche Inhaber und Leasinggeber des Leasingobjektes. Von der Akquisition/Konstruktion, über die Finanzierungs- und Leasingfunktion bis hin zum Verkauf des Gegenstandes wird die gesamte Leasinggeberfunktion übernommen.

ObjektprüfungEine wichtige Komponente der Bonitätsprüfung einer Leasingverpflichtung ist die objektbezogene Überprüfung. Die Vermieterin hat ein grundsätzliches Interesse daran, Gegenstände so wertvoll wie möglich mit einem akzeptablen Wertverbrauch zu vermieten, die auch über Jahre hinweg die Instandhaltung, Instandsetzung und Ersatzteilbeschaffung etc. sicherstellen. Operatives Leasing Der nach IAS/IFRS und US-GAAP übliche Begriff für Leasingverhältnisse, die nach gewissen Klassifikationskriterien nicht als Finanzierungs- oder Finanzierungsleasing zu betrachten sind (International Leasing Accounting), ist das Operate-Leasing.

Der Leasinggegenstand wird bei diesen Leasingtransaktionen dem Leasinggeber zugeordnet, der ihn in seiner Konzernbilanz bilanziert und abrechnet. Im deutschen Sprachgebrauch steht dieser Ausdruck in der Regel für Leasingverträge, bei denen der Leasinggeber das volle Amortisationsrisiko hat. Eine vollständige Amortisation erfolgt hier nur über spätere Leasing-/Mietzeiträume oder Objektverwertung. Wenn zwischen Leasinggesellschaft und Leasingnehmer progressiv Leasingraten abgeschlossen werden, führt dies zu einer progressiven Kostenlast für den Leasingnehmer.

Dementsprechend werden die Erträge der Leasinggesellschaft in die Zukunft umgeschichtet. ReparaturenIm Fall eines Kaufs hat der Leasingnehmer auch bei Finanzierungsleasing alle erforderlichen Reparatur- und Wartungsarbeiten an den Leasingobjekten durchzufÃŒhren. Zu diesem Zweck werden etwaige Garantie-, Nacherfüllungs- und Produkthaftungsansprüche des Vermieters (als Erwerber und Besitzer des Mietobjekts) gegen den Lieferanten/Hersteller an ihn abtreten.

RestwertDies ist der tatsächliche oder berechnete Betrag des Leasinggegenstandes nach Verfall oder im Falle einer vorzeitigen Beendigung (Kündigungsmöglichkeit) des Leasingvertrages. Im Regelfall geben die Finanzierungsleasinggesellschaften keine Restwertgarantien ab. Der Leasinggeber als Erwerber und Besitzer von Leasingobjekten trägt das Sach- und Preisrisiko (z.B. alle Risiken des unbeabsichtigten Verlustes, des Verlustes, des Totalverlustes, des Verlustes der Gebrauchstauglichkeit, der Beschädigung und der erheblichen Wertminderung).

Mit dem Leasingvertrag geht das Material- und Preisrisiko gemäß den Vertragsbedingungen auf den Leasingnehmer über. Dies liegt daran, dass nur der Leasingnehmer das von ihm ausgewählte oder für ihn hergestellte Gut verwendet und allein darauf Einfluß hat. Die Leasinggesellschaft erwirbt den Leasinggegenstand im Wege eines Sale-and-Leaseback-Vertrages vom zukünftigen Leasingnehmer und vermietet ihn an diesen zurück.

Der Leasingnehmer erhält dadurch einen Zufluss an Liquidität, die Bilanzrelationen werden erhöht und die Struktur der Bilanz optimalisiert. Vollserviceleasing Vollserviceleasing ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages im Rahmen eines Leasingvertrages, der umfangreiche Leistungen rund um das Leasingobjekt mit einbezieht. Das Leasingobjekt ist prinzipiell eine Sicherung für den Leasinggeber. Abhängig von der Risikobewertung können zusätzliche Sicherheiten festgelegt werden.

Sicherheitszertifikat / Kfz-Sicherheitszertifikat Die Versicherung von Leasingobjekten, vor allem im Kfz-Bereich mittels Vollkasko, enthält in vielen Fällen für den Leasinggeber gefahrbringende Versicherungslücken. Der Vermieter beauftragt den Mieter, die Versicherungsverpflichtung für das Kraftfahrzeug zu tragen und den Versicherungsgeber mit der Ausstellung eines Sicherheitszertifikats zu betrauen. Die Rechte aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag ( 75 Abs. 1 VVG) stehen dem Eigentümer des Sicherheitszertifikats, d.h. dem Vermieter, zu, so dass er z.B. im Schadensfall informiert wird und Schadensersatz erfährt.

Das Kleinkartenleasing wird eingesetzt, wenn Anlagen mit geringem Investitionsvolumen im Zuge von Leasingverträgen eingesetzt werden. Auch EDV-Programme (Software) können Bestandteil eines Leasingvertrages sein. Beim Softwareleasing erhält der Leasinggeber kein „Eigentum“ an der Ware vom Anbieter, sondern ein im Einzelnen genauer zu bezeichnendes Recht, das er dem Leasingnehmer zur Verwendung im Zuge des Leasingvertrages überläßt.

In diesem Fall muss das Recht, vom Leasinggeber erworben zu werden, mindestens „eigentumsähnlich“ sein und das Recht umfassen, die erworbene Mietsoftware an den Leasingnehmer zu vermieten. Es kann sich dabei um einen Leasingvertrag zusammen mit der Hard- und Hardware handeln oder – sofern diese eigenständig genutzt werden kann – auch allein. Sonderleasingzahlungen sind vor allem im (privaten) Fahrzeugleasing häufig.

Der Leasingnehmer zahlt sie regelmässig bei Vertragsanfang zusammen mit der ersten Leasingrate und reduziert die künftigen Leasingraten. Bei den Leasinggesellschaften werden im Zuge des Risk Managements spezielle Zahlungen zur Reduzierung eines eventuellen Ausfalls verwendet. Ist ein Leasingobjekt so auf die besonderen Bedürfnisse eines einzelnen Leasingnehmers abgestimmt, dass es nur von diesem Leasingnehmer ökonomisch vernünftig verwendet werden kann, besteht ein Sonderleasing.

Das Leasingobjekt wird in diesen FÃ?llen dem Leasingnehmer steuerlich zugeordnet. Die Teilamortisation wird für eine bestimmte Dauer vereinbart. Mit der Bezahlung der Leasing-Raten wird nur ein Teil des Anschaffungswerts zuzüglich aller angefallenen Aufwendungen, einschließlich der Finanzaufwendungen des Vermieters, über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Daher wird der Restbuchwert in der Regel durch eine Put-Option abgesichert.

Bei Totalschäden und sonstigen Schäden am Mietobjekt haftet der Leasingnehmer im Rahmen des Mobilienleasings für die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages für die alleinige Verfügungsmacht über das Mietobjekt. Daher muss der Mieter das Leasingobjekt regelmässig entsprechend absichern. ReinterpretationDer Begriff (Steuer-)Neuinterpretation wird verwendet, wenn die Steuerbehörden bei der Überprüfung der Steuerumlage des Mietobjekts zu einem anderen Schluss kommen als vom Leasinggeber und Leasingnehmer beabsichtigt.

Zum Beispiel kann eine andere Schätzung des Bestehens eines Sonderleasings dazu veranlassen, das Leasingobjekt an den Leasingnehmer statt an den Leasinggeber abzutreten, wenn der Leasingvertrag anderweitig mit den Bedingungen des Nachlasses übereinstimmt. Soll ein Mietobjekt während der Laufzeit des Mietvertrages gegen ein anderes getauscht werden, z.B. um geänderte betriebliche oder technische Erfordernisse des Mieters zu berücksichtigen, wird eine Wechselrechnung ausgestellt.

Der Liquidationserlös des zurückgenommenen Leasingobjektes wird mit dem Rückzahlungsbetrag verrechnet. Für das neue Leasingobjekt wird ein neues Leasingverhältnis mit einer neuen Vertragslaufzeit geschlossen. Die Versenkung des Mietobjektes kann z.B. durch Unfälle, Feuer, Blitzschlag oder ähnliche Schadensfälle zustandekommen. Der Leasingnehmer hat beim Mobilienleasing die Zerstörungsgefahr zu tragen; er ist vertragsgemäß dazu angehalten, das Mietobjekt entsprechend zu kranken.

Reichen die Versicherungsleistungen im Schadenfall nicht aus, um den Gegenwartswert der noch offenen Leasingraten und einen errechneten Restwert zu bezahlen, so hat der Leasingnehmer die Differenz zu zahlen. Weitervermietung Der Mieter ist nur mit Genehmigung der Leasinggesellschaft untervermietet. Untervermietungen bergen für den Vermieter weitere Gefahren.

Der Vermieter wird daher seine Genehmigung regelmässig von der Kreditwürdigkeit des Mieters und des Submieters und gegebenenfalls von weiteren Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. direkte Mieteinnahmen des Submieters an den Vermieter, abhängen. Für die Bewertung von Leasingverhältnissen nach IAS/IFRS und US-GAAP wird der Anwartschaftsbarwert bzw. die Werthaltigkeitsprüfung herangezogen.

Der vom Leasingnehmer während der ganzen Vertragslaufzeit zu leistende Mindestmietzins (einschließlich etwaiger garantierter Restwerte) wird in Relation zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes zum Vertragsabschluss gestellt. Im Regelfall dauerte die Vertragsbindung der Gemeinden 20 bis 30 Jahre. Die Erlöse aus dem Verkauf des Leasinggegenstandes stehen im Wesentlichen dem Leasinggeber als Leasingnehmer zu.

Abweichungen können vereinbart werden, vor allem wenn der Mieter den Abschluß eines Anschlussvertrages beschließt. Im Falle eines Leasingvertrages mit Zuordnung des Nebenerlöses gemäß 2 b. des BMF-Schreibens vom 22.12.1975 („Teilamortisationsverordnung“) hat der Leasingnehmer grundsätzlich Anrecht auf maximal 75% des Verkaufserlöses, der die geforderte Restabschreibung überschreitet.

In der Regel wird dieser Betrag verwendet, wenn der Leasingnehmer den Leasinggegenstand am Ende eines Leasingvertrages vom Leasinggeber erwerben möchte. VerlängerungsvertragEine Erneuerungsoption gibt dem Leasingnehmer das Recht, den Leasinggegenstand nach Beendigung der Leasinglaufzeit weiter zu verwenden. Zu diesem Zweck werden mit dem Leasingnehmer, dessen Ausgangsbasis in der Regel der Buchwert oder der tiefere beizulegende Zeitwert oder der nicht abgeschriebene Restbetrag ist, Erneuerungsverträge geschlossen.

Für den unbelasteten Erwerb von Immobilien durch Leasinggesellschaften von? Verkauf und Rückmietung ist es notwendig, dass der Eigentümer der Wohnung oder des Geschäftshauses auf das Pfandrecht seines Vermieters gegenüber der Leasinggesellschaft verzichten muss. Versicherungsschutz Im Sinne aller Vertragsparteien müssen Leasinggegenstände adäquat versichert sein. Der Leasingnehmer ist auch in den Allgemeinen Leasingbedingungen regelmässig daran gebunden. Einige Leasinggesellschaften offerieren ihren Kundinnen und Kunden individuell zugeschnittene Versicherungslösungen.

Der Leasingnehmer ist für die Bezahlung der Versicherungsbeiträge verantwortlich. Die Erlöse aus dem Verkauf des Leasinggegenstandes stehen in der Regel dem Leasinggeber als Leasingnehmer zu. Zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer können Verträge über die Verteilung des zusätzlichen Erlöses für den Teil des Verkaufserlöses abgeschlossen werden, der die Restabschreibung überschreitet (? Gewinn/Verlustabrechnung). Im Falle von Abschreibungsverträgen darf der Leasingnehmeranteil 75 % dieses Zusatzerlöses nicht überschreiten.

Bei kündbarem Leasingvertrag können höchstens 90 % des Verkaufserlöses mit der vom Leasingnehmer im Kündigungsfall zu leistenden Schlusszahlung verrechnet werden. Volle Amortisation Der Kaufpreis des Leasinggegenstandes und alle Kosten des Leasinggebers einschließlich seiner Finanzierung werden im Rahmen des Leasingvertrages durch die Leasingraten vollständig abgeschrieben (Immobilienleasingverordnung vom 19.04.1971). Die Leasinggesellschaft fordert beim Kfz-Leasing in der Regel vom Leasingnehmer den Abschluß einer Vollkaskoversicherung zu seinen Lasten sowie die Erstellung eines Sicherheitsvermerks für den Leasinggeber.

Rücktrittsrecht / WiderrufsbelehrungWenn der Mieter Konsument ist, kann er einen Leasingvertrag innerhalb von zwei Wochen kündigen. Das Leasing-Unternehmen muss den Konsumenten über sein Rücktrittsrecht informieren. Bei Widerruf durch den Kunden wird der Leasingvertrag rückgängig gemacht: Die Rückgabe des Mietobjekts durch den Leasingnehmer ist obligatorisch. Die dem Leasingnehmer gezahlten Leasingraten sind vom Leasinggeber zu ersetzen.

Der Vermieter hat Anspruch auf eine Entschädigung für die Nutzung des Mietobjekts.

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