Auf dem Gebrauchtwagenmarkt gibt es nicht nur Privatfahrzeuge, sondern zu einem großen Teil auch Leasingrückläufer, die oft sehr günstig am Markt angeboten werden. Als Leasingrückläufer gelten Fahrzeuge, die vom Leasingnehmer nach der vereinbarten Laufzeit an den Leasinggeber zurückgegeben werden. Die Fahrzeuge verfügen in der Regel über ein komplettes Scheckheft, das meist im Rahmen eines sogenannten „Full-Service-Leasing“ genutzt wurde. Die notwendigen Servicemaßnahmen wurden in vielen Fällen unmittelbar vor Ablauf der Leasingdauer durchgeführt. Die Leasingrückläufer von Ford reichen von Focus und Mondeo bis hin zu Fiesta und C-Max.
Leasing-Rückläufer oder nicht?
Die Gebrauchtwagenbörse umfasst nicht nur Privatfahrzeuge, sondern zu einem großen Teil auch Leasingrückläufer, die oft sehr kostengünstig am Automarkt zu haben sind. Ist es sich lohnenswert, eine Leasingrückgabe zu erwerben oder nicht? Wer bietet die Leasingrückläufer an und welche sind das? Das Leasing-Fahrzeug ist in erster Linie nichts anderes als ein Gebrauchtfahrzeug – doch gerade Leasingrückläufer haben oft ein negatives Bild unter dem Motto „Don´t sei sanft, it´s eine Miete!
Dies gilt jedoch nur bedingt, denn so leicht ist es bei einer Leasingrückgabe nicht, da es sich nicht um ein normales Mietauto handeln kann. Anders beim Leasinggeschäft, da eine Leasingrückgabe nur ein Auto / Leasinggegenstand bezeichnet, das am Ende der Vertragslaufzeit nicht vom Mieter erworben, sondern an die Leasinggeber in Zahlung gegeben wurde.
Im Falle von Autoleasing werden in der Regel 2 Typen von Mietverträgen geboten – ein Leasinggeschäft mit Kilometerbeschränkung und ein Leasinggeschäft mit Restwerten. Bei einem Leasinggeschäft mit Kilometerbeschränkung darf der Mieter ein Kraftfahrzeug bis zu einer vertraglichen Höchstlaufleistung einsetzen; bei einem Leasinggeschäft mit Restwerten (= Marktwert = Marktpreis) muss dies zumindest am Ende der Laufzeit erreicht werden, andernfalls muss der Mieter die Abweichung zwischen dem tatsächlichen und dem vertraglichen Gesamtwert annehmen.
Welche Bedeutung hat dies für die Leasingrückläufer und deren Rückläufer? Im Falle eines Fahrzeugleasings mit Kilometerbeschränkung kommt dem Differenzwert nur eine geringe Bedeutung zu, d.h. der Mieter darf das Auto bis zur von ihm gewünschten maximalen Kilometerleistung ausnutzen. Dadurch steigt das Gefahr, dass das Auto vom bisherigen Besitzer weniger sorgfältig und schlecht gehandhabt wird.
Im Falle eines Leasings mit Restwerten ist es jedoch im Sinne des Mieters, zumindest diesen Wert zu erzielen, so dass er nicht mit zusätzlichen Zahlungen aufgrund der Differenz des Restwertes gerechnet werden muss – der Zwang, das Auto zu warten und sorgfältig zu handhaben, ist also viel größer, da alle Defekte, z.B. durch größeren Fahrzeugverschleiß, zu einer dramatischen Entwertung des Restwertes am Ende der Leasingdauer führt.
Hier sind Leasingfirmen kaum besonders großzügig und berechnen dem Mieter sogar kleine Fehler, z.B. Farbschäden, als schwerwiegenden Mangels. Im Falle einer Leasingrückgabe aus einem Leasingvertrag mit Restwerten ist daher zu erwarten, dass der bisherige Eigentümer das Auto sorgfältiger behandelt hat als bei anderen Leasingausführungen. Zu diesem Zweck hat eine Leasingfirma deutlich weniger Zwang, das Auto zu überbewerten oder über seinen eigentlichen Preis zu veräußern, da die Abweichung und damit der Schaden nicht von ihr, sondern vom bisherigen Eigentümer zu tragen ist.
Dies bedeutet: Eine Leasingrückgabe aus einem Leasinggeschäft mit Restwerten ist grundsätzlich zu bevorzugen – man sollte sich hier immer im eigenen Interesse informieren, welcher Leasinggeschäft geschlossen wurde. Neben der Art des Leasings des bisherigen Eigentümers im Falle eines Rückleasings ist zu beachten, wer das geleaste Fahrzeug anbietet: Der Autohändler, der ein geleastes Auto gekauft und weiterverkauft hat, erzielt natürlich einen Profit und hat ein größeres Verkaufsinteresse, zumal die Garantie des Händlers ihm ein erhöhtes, größeres Sicherheitsrisiko bietet.
Wenn jedoch eine Leasingrückgabe unmittelbar von einer Leasing-Gesellschaft geboten wird, insbesondere bei einem Fahrzeug mit Restwert-Leasing, muss diese viel weniger auf einen erhöhten Ertrag achten (siehe oben), da sie bei einem Kauf unter dem Verkaufswert lediglich den Schaden vom bisherigen Eigentümer ersetzt. Allerdings kann man sowohl bei einer Leasingrückgabe einer Leasing-Gesellschaft als auch bei einer Leasingrückgabe eines Gebrauchtfahrzeughändlers darauf vertrauen, dass die Autos möglichst perfekt sind, da der Verkäufer und die Leasing-Gesellschaft ein großes Selbstinteresse haben.
Bei der Entscheidung, ob es sich für den Erwerb eines Leasingfahrzeuges rechnet, spielt auch die Fahrzeugart eine Rolle – insbesondere Jahresfahrzeuge zahlen sich aus, weil sie relativ wenig eingesetzt werden, aber der Preisrückgang in der ersten Nutzungsphase ist immer ungewöhnlich hoch und oft auch ungerechtfertigt hoch. Am Ende ist es aber bei einer Leasingrückgabe genauso wie bei jedem anderen Gebrauchtfahrzeug – ein bestimmtes Wagnis, aber der Erwerb eines Montagsmodells kommt immer gut an.
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