Es wird davon ausgegangen, dass jeder, der ein Pfändungssicherungskonto hat, eine Pfändung erwartet. Zum Beispiel, nach der Umwandlung in ein P-Konto, sammeln die Banken manchmal sowohl die Geldkarten der Kunden als auch die Kreditkarten. Der Verbraucher kann verlangen, dass seine Bank sein laufendes Girokonto als Pfändungssicherungskonto (P-Konto) weiterführt – auch wenn keine unmittelbare Pfändung des Guthabens droht. Der P-Account selbst wird in der normalen SCHUFA-Zukunft nicht angezeigt, aber es wird sicherlich noch einige andere negative Merkmale geben. Hier die wichtigsten Nachteile des P-Accounts auf einen Blick.
P-Account – Der richtige Schuldenschutz, aber wie?
Wozu ein P-Konto? Das kommt etwas später, weil wir zuerst den p-Account selbst erläutern wollten. Vermögendere Menschen können auch einen P-Account oder Beschlagnahmeschutz nutzen. Der P-Account mit Beschlagnahmeschutz ist grundsätzlich auf Schuldner ausgerichtet, unabhängig davon, ob sie über ein hohes oder niedriges Guthaben verfügen. Die Kreditgeber ergreifen verhältnismäßig rasch geeignete Maßnahmen, um ihr Kapital zu bekommen.
Schon vor dem Kontokorrent sollte ein Beschlagnahmeschutz vorgesehen werden, denn nur dann kann das eigene Glück bis zur Befreiungsgrenze abgesichert werden. Die Pfändungssicherung kann recht zügig über einen Auftrag an die Bank eingerichtet werden. Ein besonderes Merkmal ist der nachträgliche Einbruchschutz. Weil man auch dann, wenn bereits ein Pfändungsauftrag besteht, sein Kontokorrentkonto in ein P-Konto überführen kann und einen Rückwirkungsschutz von einem Monat hat.
Diese Maßnahme muss daher nur so rasch durchgeführt werden, dass der jetzige Beschlussvorschlag ungültig wird (oder nur über die Freistellung hinausgehende Summen beschlagnahmt werden können). Das System prüft auch, ob bereits ein P-Konto bei anderen Kreditinstituten vorhanden ist (führt zur Ablehnung) oder ob ein Beschlagnahmeschutz überhaupt notwendig ist.
Einen P-Account eröffnen?
Sollten Sie sich in einer solchen Lage befinden oder von einer Pfändung bedroht sein, ist das so genannte Pfändungssicherungskonto (P-Konto) für Sie sehr wertvoll. Aber was steckt dahinter und wie kann ein solches P-Konto eröffnet werden? Hier finden Sie alle wesentlichen Infos über den P-Account, seine Arbeitsweise und die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Der Pfändungsschutz ist eine zusätzliche Vereinbarung zum konventionellen Kontokorrent und gewährleistet, dass Zahlungseingänge innerhalb der pfändungsfreien Grenzen vor Kontopfändungen gesichert sind. Nachfolgend erfahren Sie mehr über den P-Account und wie er funktioniert. Der P-Account wurde im Juni 2010 mit dem Recht zur Reformierung des Kontenpfändungsschutzes zur Behebung einiger Unregelmäßigkeiten eingerichtet.
Für Kontobesitzer mit Kontenpfändung war die rechtliche Situation vor der Eröffnung extrem unsicher. Bei einer Kontenpfändung wurde das entsprechende Konto immer gesperrt. Lediglich ein gerichtlicher Rechtsbehelf stellte sicher, dass der nicht beschlagnahmbare Teil des Kontosaldos wieder zur freien Verfügung stand. Durch die Möglichkeit, ein eigenes Konto als P-Konto zu unterhalten, können Sie sich jedoch im Falle einer bevorstehenden Verpfändung im Voraus sichern.
Auf diese Weise wurde der Pfändungsschutz von einer nachgeschalteten Sicherheitsfunktion in eine vorbeugende Sicherheitsfunktion umgestaltet. Das Pfandschutzkonto ist kein Zusatzkonto, sondern eine besondere Möglichkeit für ein Kontokorrentkonto. Durch die Umstellung auf ein P-Konto erhält der Kontobesitzer einen Grundschutz von EUR 1.073,88 pro Kalendermonat (Stand: Aug. 2016), den er nicht mehr beim zuständigen Richter anstrebt.
Eine Pfändung kann daher von der kontoführenden Stelle nur für den Betrag vorgenommen werden, der über den Grundschutz hinausgeht. So haben Sie als Betroffene die Chance, Ihre wichtigen Aufwendungen über Ihr Konto weiter zu machen. Die Umrechnung in ein P-Konto kann jedoch zu Leistungsänderungen führen. Achtung: Ihre Hausbank darf nach der Umstellung auf ein P-Konto nicht nur die bonitätsabhängigen Dienstleistungen wie z.B. ein Dispositiv abheben.
Dies gibt Ihnen die Gelegenheit, Ihr Konto im Rahmen einer Übereinkunft neu auszugleichen. Mit der Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto können Sie Ihre Freistellung vor drohender Pfändung sichern. Doch wie das Stichwort Grundschutz bereits sagt, kann diese Ausnahmeregelung auch erhöht werden. Sind Sie als Kontobesitzer zur Unterstützung anderer Menschen gezwungen, erhalten Sie einen zusätzlichen Zuschuss.
Wenn der Zusatzaufwand für Personenschäden durch soziale Vergünstigungen kompensiert werden soll, können diese auch ohne Pfändung beantragt werden und werden daher auf den Zuschuss angerechnet. Zusätzlich haben Sie die Option, Ihren Zuschuss einzeln erhöhen zu können. Das ist besonders in diesen Situationen sinnvoll: Die Befreiung auf Ihrem P-Konto ist geringer als Ihr pfändungsfreier Verdienst nach der Pfandtabelle.
Für die Umrechnung von einem konventionellen Girokonto in ein P-Konto hat der Gesetzgeber eine kostenlose Umrechnung vorgesehen. Dies ist eine rechtliche Verpflichtung, so dass daraus keine Gebühren abgeleitet werden können. Außerdem dürfen die Gebühren für die Kontoführung nicht steigen, nur weil das verwendete Konto ein P-Konto ist.
Haben Sie also bisher einen gewissen Beitrag für Ihre Kontoverwaltung geleistet, sollte sich dieser durch die Umstellung nicht vergrößern. Soziale Leistungen bei einem negativen Kontostand: Wenn Ihr Kontosaldo negativ ist und Sie soziale Leistungen erhalten, ist auch das Pfändungssicherungskonto hilfreich. Es können nur die Gebühren für die Kontoverwaltung einbehalten werden. Auf dem P-Konto sparen: Der Pfändungsschutz ermöglichte auch die Bildung kleinerer Rückstellungen innerhalb der Befreiungsbeträge.
Anmerkung: In der Geschichte gab es immer wieder Schwierigkeiten bei der Umwandlung eines P-Kontos in das bisherige Konto. Allerdings wurde in einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: 187/13 ) aus dem Jahr 2015 klargestellt, dass der Beschlagnahmeschutz nur eine zusätzliche Funktion des Accounts ist. Bei einer Kündigung wird das Kontokorrent weiterhin ordnungsgemäß geführt.
Jeder Kontobesitzer hat, wie bereits gesagt, das Recht auf ein P-Konto. Diese Forderung ist jedoch auf ein einzelnes Pfändungssicherungskonto beschränkt. Deshalb können Kreditinstitute auch die Eröffnung eines P-Kontos an die Schweizerische Landesbank berichten. Die Informationen erscheinen nicht in einer konventionellen SCHUFA-Bonitätsabfrage, aber die Kreditinstitute können vor jeder Kontoumstellung eine Anfrage stellen, ob Sie bereits ein P-Konto verwenden.
Hinweis: Wer mehrere P-Konten zu öffnen sucht, ist bestraft. Der Einzug erfolgt dann auf dem Konto mit dem höchsten Haben. Größter Pluspunkt eines Pfändungssicherungskontos ist der Schutz des eigenen Guthabens vor möglichen Verpfändungen bis zur Höhe des Monatsgeldes. Sie können also Ihren Lebensstandard von Ihrem Kontostand aus weiterzahlen.
Unkompliziertes Öffnen: Wenn Sie ein P-Konto anlegen möchten, müssen Sie nur einen Beispielantrag Ihrer Hausbank einreichen. Falls Sie bereits Zertifikate vorweisen können, erhalten Sie eine höhere Befreiung. Schneller Aufbau: Der Gesetzgeber hat in § 850 k der Zivilprozeßordnung (ZPO) vorgeschrieben, daß das Konto bereits 4 Tage nach Eingang des Antrags in ein Pfändungssicherungskonto zu überführen ist.
Kostenlose Einrichtung: Wenn Sie Ihre Hausbank beauftragen, Ihr Konto umzuwandeln, muss sie dies kostenlos tun. Dies ist eine rechtliche Verpflichtung, für die die Kreditinstitute keine zusätzlichen Kosten berechnen dürfen. Ein P-Konto ist keine Dienstleistung, die Kreditinstitute ihren Kundinnen und Kunden vorenthalten. Sie haben einen gesetzlichen Pfändungsschutzanspruch und können Ihr Konto bei uns zu jeder Zeit in ein P-Konto auflösen.
Die Kontoführung ist daher nur im Kreditbereich möglich. Allerdings kann Ihr Gesprächspartner über eine Bevollmächtigung Zugang zum Konto haben. Barrieren von Banken: Auch wenn sie ein P-Konto einrichten müssen, ist dies für Finanzinstitute nicht besonders interessant.
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