Sie variieren und hängen unter anderem vom Zweck des Darlehens, seiner Höhe und Ihrer Bonität ab. Die variablen Darlehen zeichnen sich durch niedrige Zinssätze aus, der feste Zinssatz beträgt maximal sechs Monate. Das gewünschte Darlehen überzeugt durch niedrige Zinskonditionen, schnelle Abwicklung und bietet über das große Filialnetz in Deutschland einen überdurchschnittlichen Service für alle Kunden. Bereits heute vereinbaren Sie den festen Zinssatz für Ihre Anschlussfinanzierung. Der Terminkredit wird rechtzeitig zum Ablauf Ihrer Sollzinsenverpflichtung ausgezahlt und ersetzt Ihre bisherige Finanzierung.
Sollzinsen
Der Sollzins ist eine Zinsart, die von einem Kreditinstitut gemäß den Bedingungen für die Kreditaufnahme beim Darlehensnehmer ermittelt wird. Umgangssprachlich wird der Ausdruck „Sollzins“ als Oberbegriff für eine große Anzahl von Habenarten verwendet. Die Laufzeit wurde zunächst auf Darlehenszinsen für debitorische Salden auf Kontokorrentkonten umgestellt. Diese werden errechnet, wenn ein Kontokorrentkonto aufgrund von Ziehungen einen Soll-Saldo hat.
Der Zinssatz ist in der Regel veränderlich und wird an allgemeine Marktbewegungen angepaßt. Kontokorrentzinsen werden nur dann neben den Schuldzinsen erhoben, wenn das Kontokorrentkonto überzogen ist. Ein Überziehungskredit kann entweder aus einem Sollsaldo ohne Kreditrahmen (Überziehungskredit, Überziehungskredit) oder aus der Überschreitung dieser Kreditrahmen resultieren. In der Umgangssprache wurde der Ausdruck dann auf alle Kreditzinssätze ausgeweitet, die für die unterschiedlichen Darlehensarten gelten.
Die Verzinsung der gewährten Kredite ist nach genauer Bezeichnung ein Darlehenszins, dessen Betrag – je nach Vertrag – entweder für eine gewisse Dauer fixiert ist (fester Zinssatz) oder auch je nach Marktsituation variieren kann. Der Sollzins wird wie alle Fremdkapitalzinsen nur auf Basis des aktuellen Kreditexposures errechnet. Mit dem Valutadatum der Darlehensgewährung wird die Verzinsung begonnen und mit dem Tag der Darlehensrückzahlung beendet.
Bei Kontokorrentkonten werden die Zinsen in der Regel am Ende des Kalenderquartals einbehalten. Sind die Darlehenskosten nicht von der Kreditverwendung und/oder der Laufzeit des Darlehens abhaengig, sind dies keine Darlehenszinsen, sondern Darlehensprovisionen. Sie werden als Bereitstellungsprovisionen bezeichnet und können daher ohne Rücksicht auf den Darlehenszinssatz ermittelt und bebucht werden. In der Regel dürfen für die Bearbeitung des Darlehensantrags keine Bearbeitungskosten mehr auferlegt werden.
Daran hat auch das „lobenswerte Interesse“ der Kreditinstitute und Sparkassen an der Anpassung der Kreditzinsen in einer Zeit volatiler Kapitalmärkte nichts geändert. Kreditrating-orientierte Zinsanpassungsklauseln verbinden die vom Darlehensnehmer zu zahlende Zinshöhe mit der aus dem laufenden Kreditrating resultierenden Ausfallswahrscheinlichkeit. Eine Änderung der Zinssätze wird daher nicht durch Änderungen der Marktzinssätze ausgelöst, sondern ausschließlich durch Änderungen im Kreditnehmerrating.
Zur Berücksichtigung wird in der Regel im Darlehensvertrag eine Einigung erzielt, nach der sich auch die zuvor definierten Margen in Abhängigkeit von auftretenden Ratingänderungen ändern sollen („Margenraster“). Ziel ist es, dass die Kreditmarge bei steigendem Ausfallrisiko (d.h. bei Ratingverschlechterung) automatisiert steigt und vice versa, ohne dass neue vertragliche Regelungen notwendig sind.
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