Das KfW-Darlehen unterstützt Sie unabhängig von Ihrem eigenen Einkommen oder dem Ihrer Eltern während Ihres Studiums. Die Beantragung des KfW-Studienkredits erfolgt über das Online-Kreditportal der KfW. Nebenbei bemerkt: Darüber hinaus können Studierende einen festen Zinssatz für die Rückzahlung ihres KfW-Studienkredits vereinbaren. Inwiefern wird der KfW-Studienkredit beantragt? Ausfüllen des Antragsformulars auf dem Online-Kreditportal der KfW: www.kfw.de.
Senden Sie uns bitte frühzeitig Ihre Studienbestätigung.
Wenn Sie dies nicht tun, müssen wir die Zahlungen an Sie einstellen, da wir nicht wissen, ob Sie Ihr Studium fortsetzen werden. Unter “ Proofs “ markieren Sie den Menüpunkt „Anmeldung“. Auf der folgenden Übersichtsseite tragen Sie die Angaben Ihrer Immatrikulationsbescheinigung ein, legen die Immatrikulationsbescheinigung an und drücken sie aus.
Sie gehen dann mit dem Prüfplan, Ihrem Studienzertifikat und Ihrem Personalausweis zu einem Vetriebspartner. Wenn Sie es nicht geschafft haben, müssen wir die Auszahlung an Sie aufhalten. Unter “ Proofs “ markieren Sie den Untertitel „Leistungsnachweis“. Achten Sie auch auf die Angaben, wenn Ihre Anschrift nicht mehr korrekt ist.
Studentenkredit der KfW
Bewerben können sich Studierende, die an einer öffentlichen oder staatlichen Universität in der Bundesrepublik eingeschrieben sind. Das Grundstudium wird (auch als Teilzeitstudium) in der Regel in den Studiengängen Erst- und Zweitstudium, Aufbaustudium und Promotionsstudium, Auslandsemester bei Fortsetzung der Einschreibung an einer inländischen Staats- oder Landesuniversität finanziert.
Das Kreditgeschäft ist abhängig vom Ertrag und den Vermögenswerten der Vorfahren. In Deutschland ansässige und in Deutschland registrierte Staatsbürger und deren Angehörige (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und bei der Staatsangehörigkeit Deutschlands registriert sind. Unionsbürger, die sich seit mind. 3 Jahren legal in Deutschland aufgehalten und registriert haben, und ihre Familienangehörigen, die sich in Deutschland aufgehalten haben und bei den EU-Bürgern registriert sind (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und der Länge ihres vorherigen Aufenthaltes in Deutschland).
So genannte „Bildungsinländer“ mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die ihre Hochschulreife durch einen Abschluss in der Bundesrepublik oder an einer ausländischen Hochschule erlangt haben.
Studentendarlehen
Aber nicht jeder Student erhält (ausreichende) Unterstützung. Alternativ bietet sich für diese Studenten der KfW-Studienkredit (www.kfw.de) an. Bei uns im Büro für Bildungsförderung werden nicht nur die Darlehenskonditionen, sondern auch alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten (BAföG, Studienkredite etc.) im Vorfeld geprüft. Zur persönlichen Betreuung stehen Ihnen während der Öffnungszeiten des BAföG-Büros gerne zur Verfügung: Fr. Dr. Juliane Kohl (0391 / 67-11514, Zimmer 213) oder Fr. Dr. med. Nicole Köll (0391 / 67-11518, Zimmer 242).
Das KfW-Studienprogramm dient der Finanzierung der Lebensunterhaltskosten für diese Studiengänge: ein erster Abschluss, ein zweiter Abschluss (weiterführendes Grundstudium), ein zusätzlicher, ergänzender oder postgradualer Studiengang (Aufbaustudium) und eine Dissertation. Es ist jedoch keine einmalige Auszahlung des Gesamtbetrags möglich. Erhältlich ist der KfW-Studienkredit für Studenten, die eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllen: 34 Jahre und bis zu 14 Semester.
Mit 39 Jahren bekommen Sie eine Bestätigung für bis zu 10 Semestern. Mit 44 Jahren bekommen Sie eine Bestätigung für bis zu 6 Semestern. Im Falle eines Aufbaustudiums und einer Doktorarbeit dauert die Förderung max. 6 Halbjahre, wenn Sie bis zum 01.04. bzw. 01.10. vor Beginn der Finanzierung nicht älter als 44 Jahre sind.
Die Vergabe des Darlehens hängt weder von den individuellen Einnahmen noch von der finanziellen Situation ab. Wir müssen auch keine Sicherheiten für Kredite stellen. Detaillierte Angaben zum KfW-Förderprodukt entnehmen Sie bitte dem Merkblatt: Ausweis, Studienzertifikat, das beim Handelspartner einzureichen ist. Die KfW erhält Ihren Kreditantrag vom zuständigen Ansprechpartner, der dann die Entscheidung über den Kredit vornimmt.
Voraussetzung für die Zahlung für jedes weitere Fachsemester ist die Vorlage der gültigen Bescheinigung für das nächste oder gerade angefangene Fachsemester beim zuständigen Studiengang.
Leave a Reply