Das könnte zum Beispiel sein: „Die Bank hat uns mitgeteilt, dass der Kredit nicht ordnungsgemäß bedient wurde.“ In diesem Fall bietet die Schufa an, die Situation mit dem Unternehmen zu klären, das den negativen Schufa-Eintrag erstellt hat. Sie schließen beispielsweise einen Leasingvertrag ab und zahlen Ihre Leasingraten ordnungsgemäß, dann finden Sie einen entsprechenden Hinweis. Und wie lange bleibt der SCHUFA-Eintrag? Wenn die Schufa darauf nicht reagiert, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.
Ab wann darf ein negatives Schufa-Eintrag gemacht werden und wann kein negatives Schufa-Eintrag?
Ab wann darf ein negatives Schufa-Eintrag überhaupt gemacht werden und wann nicht? Manche Firmen (insbesondere Inkassofirmen und Mobilfunkanbieter) haben in der vergangenen Zeit ungerechtfertigterweise damit gedroht, mit einem negativen Schufa-Eintrag zu mahnen. Im Folgenden werde ich erklären, wann ein Negativeintrag an die Stiftung übertragen werden darf und wann nicht. Eine negative Schufa-Eintragung darf nicht vorgenommen werden, wenn Sie Ihre Rechnungen nicht innerhalb der Frist beglichen haben und auch nicht, wenn Sie nach der ersten Zahlungserinnerung nicht beglichen haben!
Eine Eintragung in die Liste ist möglich, wenn einer der beiden Felder ausgefüllt ist: Fall 1: Haben Sie eine geschuldete Forderung nicht beglichen, darf eine Schufa-Eintragung nur vorgenommen werden, wenn alle nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen vorliegen: haben Sie die Behauptung nicht angefochten. Daher kann KEINE Schufa-Eintragung vorgenommen werden, wenn nur eine der Voraussetzungen nicht zutrifft.
Haben Sie die Reklamation (z.B. die Mobilfunkrechnung) angefochten, d.h. Sie haben den Kläger (z.B. die Mobilfunkgesellschaft) darüber informiert, dass die Reklamation zu hoch oder sonst ungerechtfertigt ist, darf KEINE Eingabe bei der Firma gemacht werden. Ebenfalls kann KEINE Schufa-Eintragung vorgenommen werden, wenn Sie nicht wenigstens zwei Erinnerungen bekommen haben, oder wenn die Erinnerungen nicht alle vierzehn Tage verschickt wurden, oder wenn in den Erinnerungen nicht auf die Möglichkeiten einer Schufa-Eintragung verwiesen wurde.
Haben Sie die Reklamation (z.B. die Mobilfunkrechnung) explizit bestätigt und trotzdem nicht bezahlt, kann ein Schufa-Eintrag erfolgen. Sie haben eine Reklamation z. B. bestätigt, wenn Sie einräumen, dass Sie den Geldbetrag wirklich haben. Es genügt z.B., wenn Sie versprechen, die Zahlung der Rechnungen bald oder zu einem gewissen Zeitpunkt vorzunehmen oder wenn Sie eine Teilzahlung vereinbaren.
Kann der dem Anspruch zugrundeliegende Versicherungsvertrag (z.B. der Mobilfunkvertrag) aufgrund des Zahlungsverzuges vom Antragsteller (z.B. dem Mobilfunkanbieter) ohne Einhaltung einer Frist beendet werden, kann auch ein Eintrag in der Schließfachanlage erfolgen. Sofern Sie vorher über die anstehende Anmeldung benachrichtigt wurden und noch nicht gezahlt haben. Die fristlose Kündigung durch den Antragsteller resultiert in der Regel aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den rechtlichen Bestimmungen und muss im jeweiligen Fall überprüft werden.
Ist ein Anspruch rechtskräftig begründet, kann er bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Falls Ihnen ein Schufa-Eintrag droht oder gar ein Negativeintrag vorliegt, werde ich Sie gern beraten. Zusammen mit Ihnen wird geklärt, ob der Beitrag genehmigt wurde und welche Optionen Ihnen zur Entfernung aus Ihrer eigenen Sammlung zur Auswahl standen.
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