Der Gesetzgeber sieht kostenlose Informationen vor! Ich zeige Ihnen in meinem ersten kostenlosen Bericht drei Fehler, die Sie vermeiden müssen, wenn Sie Ihren negativen Schufa-Eintrag löschen wollen. Die Informationen enthalten nicht nur die Daten, die für Dritte sichtbar sind, wenn Sie einer Überprüfung durch die SCHUFA zustimmen. Über eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft erhalten Sie Einblick in die über Sie gespeicherten Schufa-Informationen. Die Schufa stellt Ihnen jedoch in der Regel die gewünschten Informationen kostenlos zur Verfügung.
SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen ? kostenloses Erstgutachten
Haben Sie noch keine SCHUFA-Informationen? In meinemeschufa. de-Deutschland steht Ihnen das Antragsformular zur Verfügung, mit dem Sie alle 12 Monaten eine kostenfreie SCHUFA-Information gemäß 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einreichen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die SCHUFA, die Einträge und die Möglichkeiten, wenn Sie der Meinung sind, dass ein Eintrag nicht korrekt ist. Ein Kreditbüro ist grundsätzlich eine Datenbasis, in der Sie mehr oder weniger detaillierte Angaben über eine bestimmte Persönlichkeit oder ein bestimmtes Geschäft haben.
Konkret geht es darum, den Vertragspartnern der SCHUFA Auskunft über die Kreditfähigkeit (mit anderen Worten: Bonität) potenzieller Auftraggeber zu geben. Früher, als die MÃ?rkte noch lokale Einrichtungen waren, kannten die HÃ?ndler oder Bankiers ihre potenziellen Vertragsparteien im Vorhinein.
Dies mag zwar zum Teil ungerecht klingen, ist aber aufgrund der Autonomie (private Handlungs- und Geschäftsfreiheit) zulässiger. Obwohl bereits 1920 eine regionale Vorgängerin der SCHUFA in der Hauptstadt gegründet wurde, ist nach dem Zweiten Weltkrieg die heute überregional tätige SCHUFA entstanden. Seit 2004 erhebt die SCHUFA nicht nur Bonitätsdaten von sogenannten natÃ?rlichen ( „natÃ?rlichen“), sondern auch von Rechtspersonen („Unternehmen“).
Die SCHUFA ist in erster Linie eine bedeutende Einrichtung. Obwohl kein Staatsunternehmen ohne Fehler arbeiten könnte, könnte eine Gewinnabsicht verhindert werden, ebenso wie die Loyalitätspflicht der SCHUFA gegenüber ihren Aktionären nicht mehr bestehen würde. Es gibt neben der SCHUFA weitere Wirtschaftsauskunfteien.
Aus Vereinfachungsgründen wird hier jedoch von der SCHUFA, der grössten, die Rede sein. SCHUFA-Beiträge sind unterschiedlicher Herkunft. Dazu gehören bestehende Darlehen, Konten, Kreditkarten und vor allem Angaben zum Zahlungsmoral. Letztere ist auch im Zusammenhang mit dem SCHUFA-Eintrag zu verstehen. In der SCHUFA werden seit der Einführung des elektronischen Datenverarbeitungssystems und des Datenschutzgesetzes (BDSG) Angaben zum Zahlungsmoral der SCHUFA gemacht.
In § 28 a des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist seit 2010 eine speziell auf Wirtschaftsauskunfteien abgestimmte Verordnung enthalten. So wurden die SCHUFA-Einträge einer strikten rechtlichen Vorschrift unterzogen, die exakte Bedingungen festlegt, die jeder SCHUFA-Eintrag erfüllt sein muss, um nicht als rechtswidrig zu erachten. Sind die vorgenannten Punkte nicht verfügbar, muss eine schriftliche Erinnerung zweimal gesendet werden (mindestens vierwöchig zwischen der ersten Erinnerung und der Datenübermittlung an die SCHUFA), der Betreffende muss frühzeitig (frühestens bei der ersten Mahnung) über den Eintrag der SCHUFA informiert worden sein und der Betreffende darf die Reklamation nicht angefochten haben.
Der SCHUFA-Eintrag ist als letztes Mittel berechtigt, wenn das dem Anspruch zugrundeliegende Auftragsverhältnis (z.B. Ratenkredit) wegen Zahlungsverzuges ohne Einhaltung einer Frist kündbar ist und die betreffende Person über den anstehenden Eintrag informiert worden ist. Wenn keine dieser Bedingungen erfüllt ist, ist eine (negative) Angabe Ihrer Zahlungsmethode nicht berechtigt. Eine künftige Weitergabe von Angaben über das Bankgeschäft, insbesondere über Kredit-, Garantie- und Scheckgeschäfte, Wechseldaten und Reiseschecks ist nur in Ausnahmefällen zulässig (…. 2 Abs. 2 S. 1 BDSG), aber auch genehmigungspflichtig.
Auch die SCHUFA selbst sagt, dass über 90% der Daten gut sind. Die in der Öffentlichkeit oft vorherrschende Horrorvorstellung ist kaum zu rechtfertigen – aber aufgrund der großen Wirkung eines schlechten SCHUFA-Eintrags nachvollziehbar. Der Löschzeitraum für SCHUFA-Einträge ist vom Gesetzgeber vorbestimmt. Vorschriften sind insbesondere in 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthalten.
Beispielsweise werden Buchungen für Darlehen nach der Tilgung erst am Ende des dritten auf die Tilgung folgenden Geschäftsjahres gestrichen. Andererseits werden die Angaben zu den Garantien unmittelbar nach Zahlung der Hauptforderung gestrichen. Auch die Kündigungsfrist für Negativmeldungen ist 3 Jahre – oder am Ende des dritten Lebensjahres nach Zahlung der Klage, wenn die Klage erfüllt ist.
Sind diese binnen 6 Monaten nach Anmeldung bei der SCHUFA bezahlt worden, ist eine unverzügliche Streichung durchzuführen. In der Regel sind die Vertragsparteien, die die (negative) Buchung vorgenommen haben, dazu angehalten zu berichten, dass die Reklamation erledigt ist. Wenn die SCHUFA zum Beispiel von einem Finanzinstitut zum Zweck eines Mietkaufs Angaben über eine gewisse Personen anfordert, errechnet die SCHUFA auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Informationen einen „Score“, d.h. einen Betrag, anhand dessen die Bonität bewertet wird.
Negativbuchungen aufgrund des bisherigen Zahlungsverhaltens haben einen wesentlichen Einfluss auf diesen „Score“. Das ist nicht zwangsläufig ein negatives Signal für alle – wird aber in den Köpfen der Wirtschaftsauskunfteien oft als solches wahrgenommen. Der potentielle Mieter kann die SCHUFA bei seinen Mietinteressenten anfordern. Damit ist klar, dass Negativeingaben vermieden werden müssen – und ungerechtfertigte Negativeingaben können große Nachteile sein.
Am wichtigsten ist es, zunächst zu prüfen, ob es irgendwelche negativen Einträgen gibt. Laut Bundesgesetz hat jeder das Recht, sich einmal im Jahr kostenlos über sich selbst zu informieren. Sie enthält alle bei der SCHUFA gespeicherten Daten über die betreffende Persönlichkeit – und auf Wunsch auch die in den vergangenen 12 Monate abgefragten Wahrscheinlichkeiten („Scores“).
Oft ist es jedoch schwierig, die Frist allein zu berechnen – sollte der Eintrag bereits ausfallen? Doch auch die Untersuchung der zugrunde liegenden Anforderungen ist nicht immer einfach: Auf welchen Bedarf verweist welcher Eintrag? Sind die Angaben – insbesondere der Betrag, die Zahlungstermine usw. – korrekt? Nehmen Sie mit dem Verursacher der Negativbuchung Verbindung auf, informieren Sie die SCHUFA selbständig über Irrtümer oder lassen Sie sich professionell beraten.
Es ist möglich, den Zahlungsempfänger zu kontaktieren und die angeblich fehlerhafte Buchung zu untersuchen. Allerdings gibt es hier keine Garantie für den Erfolg – insbesondere da der Kreditgeber den Vergleich noch der SCHUFA mitteilen muss und man sich somit weiter auf einen Dritten stützen muss. Die unabhängige Aktion bringt einige Probleme mit sich aufgrund der nicht immer klaren Datenschutzbestimmungen und anderer gesetzlicher Bestimmungen, die die Anforderungen an die Einträge berühren.
Ein Bericht an die SCHUFA mit klaren Beweisen ist jedoch nicht schädlich. Die Rechtsanwälte der Kanzlei unterstützen Sie bei der Auswertung und Beratung über weitere Handlungsoptionen – und sorgen bei Bedarf für die Streichung der Einträgen.
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