Selbstauskunft – Formular zum kostenlosen Download. Punkten Sie mit der freiwilligen Selbstauskunft des Mieters beim Vermieter. Jetzt kostenlos eigene Informationen anfordern. Ich/ Wir wissen, dass die Selbstauskunft nicht von uns verlangt werden kann, jedoch vom Vermieter. Sie sind berechtigt, einmal jährlich eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft zu erhalten.
Mietselbstauskunft – die Selbstauskunft für Mietern
Bei den meisten Privatvermietern, Wohnungsunternehmen und Immobilienmaklern ist eine sogenannte Mietselbstauskunft vor Vertragsabschluss erwünscht. Es ist sinnvoll, diese Mieter-Selbstauskunft zum Besuchstermin mitzunehmen. Dies macht einen positiven Eindruck und erzeugt Zuversicht und in der Regel müssen Sie diese Informationen trotzdem angeben, um die Möglichkeit zu haben, die Ferienwohnung zu erstehen.
Die Selbstauskunft des Mieters enthält Fragestellungen zur personellen, finanziellen und familienbezogenen Lage des Mieters. Im Regelfall werden mindestens Zivilstand, Erwerbstätigkeit und Reineinkommen, Auftraggeber, aktueller Hausherr, Kind (und ggf. Kinderwunsch) verlangt. Typischerweise sind auch Fragestellungen zu Rückständen und der möglichen Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung – die wahrheitsgetreu zu beantworten sind.
Die Einreichung eines Volontärs geht noch einen weiteren Weg. Begründung für die Selbstauskunft des Mieters: Der Hausherr hat ein legitimes Recht darauf zu wissen, wer in sein Haus einzieht. So kann der Hausherr am besten vermeiden, dass seine gemietete Immobilie an sogenannte Mieternomaden oder nicht zahlungswillige Pächter übergeben wird. Darüber hinaus kann der Hausherr bessere „geeignete“ Bewohner für seine Ferienwohnung wählen mit Angaben über z.B. Kind (Alter der Kinder), Wunsch nach Kindern, Haltung von Tieren, Musikinstrumente spielend, geplanter Wohngemeinschaftsbildung.
Muß ich als Pächter eine solche Selbstanzeige machen? Ein Rechtsanspruch des Eigentümers, mit dessen Unterstützung er die Antwort auf die Frage der Selbstauskunft des Mieters fordern kann, besteht nicht. Die Mieterin ist daher nicht zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte gezwungen. Praktisch wird der Eigentümer seine Ferienwohnung jedoch nicht an diejenigen Interessenten weitervermieten, die dem Nutzer keine Selbstauskunft erteilt haben.
Auf welche Frage der Selbstauskunft muss der Pächter antworten? Prinzipiell ist der/die VermieterIn nur befugt, dem/der Mietinteressenten/-in eine Frage zum Mietverhältnis zu stellen. Der/die VermieterIn hat das Recht, den/die Mietinteressenten/-in zu befragen. Dabei sind auch nicht alle Fragestellungen des Leasinggebers erlaubt, sondern nur solche, die nicht gegen die Rechte des Leasingnehmers verstoßen – nach dem Prinzip von Gutgläubigkeit gemäß 242 BGB.
Nicht vertragsrelevante Fragestellungen können vom Vermieter fehlerhaft geklärt werden, d.h. der Vermieter kann nicht später beendet werden, wenn sich herausstellen sollte, dass er diese nicht korrekt geantwortet hat. erlaubte Fragestellungen im Bereich der Selbstauskunft des Mieters: Anfragen…. unerlaubte Anfragen im Kontext der Mieterselbstauskunft: Anfragen ….
Unbestrittene Klärungspflichten des Leasingnehmers: Darüber hinaus hat der Leasingnehmer eigene Klärungspflichten, in deren Umfang der Leasingnehmer den Leasinggeber über das Vorhandensein von bestimmten Sachverhalten unaufgefordert zu informieren hat! Diese Informationspflicht des Pächters wird vermutet, wenn: die Miethöhe 75% oder mehr des Mietereinkommens ausmacht. Der Pächter wird im Zuge der Kostenübernahme der Wohnung vom Sozialversicherungsamt oder anderen Einrichtungen der Grundsicherung (z.B. dem Arbeitsamt) übernimmt. über sein Vermietvermögen ist ein Konkursverfahren eroeffnet.
Die Leasingnehmerin hat dem Leasinggeber stets wahrheitsgetreue Informationen zur Verfügung zu stellen. Wenn der Leasingnehmer bei der Selbstauskunft des Leasingnehmers unrichtige Informationen über die zulässigen Fragestellungen gegeben hat, hat der Leasinggeber die Option, gegen den (Fortbestand) des Leasingverhältnisses zu klagen, wenn die jeweilige Fragestellung für das Leasingverhältnis von erheblicher Relevanz ist.
Sollte der Pächter bei der Klärung von unzulässigen Fragestellungen belogen haben, hat dies für ihn keine rechtlichen Nachteile.
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