Nach einer alten Bankregel sollte ein Drittel der für die Finanzierung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung erforderlichen Mittel aus Eigenkapital stammen. In den meisten Fällen spielt die Finanzierung auch beim Kauf von Immobilien eine große Rolle. Vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrages mit einem Notar sollten Sie jedoch genau wissen, wie Sie Ihre Immobilie finanzieren. Drei Regeln für die Finanzierung Ihres Hauses. Das eigene Haus oder die eigene Wohnung ist eine große Investition.
Instandsetzung, Erneuerung und mehr
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Wohneigentum
Wohneigentum ist eine Liegenschaft, die ganz oder vorwiegend für Wohnzwecke verwendet wird. Die zusammengesetzte „Wohnimmobilie“ drückt aus, dass es sich um eine Liegenschaft mit wenigstens einer Wohnung handelt. 2. Wohnraum ist eines der Grundbedürfnisse des Menschen. Die Wohnberechtigung ist ein Menschenrechtsanspruch der zweiten Generationen, der durch Wohneigentum durchgesetzt wird.
Das Recht auf eine Wohnung stellt zwar kein grundlegendes Recht im Sinn des GG dar, ist aber in mehreren Staatsverfassungen wiedergegeben. 1 ] Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes sichert nur die Unverletzbarkeit der Wohnung. Verfassungsrechtlich wird die Wohnung als jede Raumstruktur definiert, die dazu dient, die Öffentlichkeit von der darin herrschenden Freiheit der Lebensweise auszunehmen.
2 ] Das Basic Law befasst sich mehr mit dem Datenschutz in der Wohnung. Nach § 244 Abs. 1 Nr. 3 StrGB sind Appartements Zimmer, deren Hauptziel es ist, Menschen zur dauerhaften Nutzung zu bedienen, ohne dass sie in erster Linie Arbeitszimmer sind. Eine Wohnung umfasst nach dem Versicherungsrecht alle Zimmer eines Hauses, die für private Zwecke im Haus des Versicherten verwendet werden.
Zu Bewertungszwecken bezeichnet der BewV eine Wohnung nach 181 (9) BewV als „eine Zusammenstellung der Mehrzahl der Zimmer, die in ihrer Ganzheit so gestaltet sein muss, dass die Verwaltung eines selbstständigen Haushaltes möglich ist“. Nach § 181 Abs. 1 BewV umfasst dies Ein- und Zweifamilienhaus, Mietwohngebäude und Eigentumswohnungen.
Eigentümermodelle sind ebenfalls Teil des Wohnimmobilienportfolios. Mischnutzungsobjekte werden sowohl für Wohn- als auch für Gewerbezwecke genutzt. Dazu zählen z.B. Wohnung, Arbeitszimmer, Loft, Studio oder Hof. Die Errichtung, der Ankauf, die Erneuerung, die Erneuerung oder die Instandsetzung von Wohneigentum kann durch Eigenmittel des Anlegers oder zum Teil durch Immobilienfinanzierungen (Hypothekarkredite) von Kreditinstituten (Großbanken, Privatbanken, Spar-, Genossenschafts- oder Hypothekenbanken) oder Lebensversicherungspolicen erfolgen.
Wohneigentum ist in der Regel Gegenstand von Hypothekarkrediten. Wohnliegenschaften können dann als Deckungsschutz für Pfandbriefe gemäß 12 Abs. 1 WpHG verwendet werden. Mit dem Kauf von Wohneigentum wird die Grunderwerbssteuer ausgelöst. Bei gemieteten oder geleasten Wohneigentum kann der Vermieter in seiner Einkommensteuererklärung einen einkommensmindernden Abzug für Verschleiß (Abschreibung) einfordern.
Zentraler Bestandteil ist § 7 Abs. 4 Nr. 2 UStG, nach dem die Abschreibungen in Höhe von 2 % (seit Jänner 1925 erstellte Gebäude) bzw. 2,5 % (errichtet bis Dez. 1924) der entsprechenden Anschaffungsoder Herstellkosten auf die für Wohnzwecke genutzten Bauten entfallen. Für Bauten, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Mitgliedstaat, für den das Übereinkommen über den EWR gilt, gelten besondere Bestimmungen in 7 Abs. 5 UStG.
Weitergehende Sonderregelungen gelten vor allem für Bauten in sanierten Gebieten ( 7h EStG), für eigengenutzte Wohnungen im eigenen Wohnhaus ( § 10a EStG), denkmalgeschützte Bauten (§10f EStG) oder für Wohnungen im eigenen Wohnhaus (§10h EStG), die kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Wohnbauprämie muss auch im Zuge der Wohnungsbauförderung berücksichtigt werden.
Kapitalgewinne auf Wohneigentum sind zu versteuern, wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf des Wohneigentums weniger als 10 Jahre beträgt ( 23 Abs. 1 Nr. 1 UStG; „Spekulationsfrist“). Die bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von Mietwohnungen zu berücksichtigenden Vermietungsrisiken bestehen vor allem in dem Leerstandsrisiko bzw. dem Mietzinsrisiko. Wohnliegenschaften sind mehr fungibel als gewerbliche Immobilien, weil ein ausgedehnter Immobilienmarkt ihre Nutzung in normalen Zeiten ermoeglicht.
Bei der Objektbewertung gibt es zwischen Wohn- und Geschäftsliegenschaften Unterschied. Wohneigentum wird in der Regel nach der Immobilienwertmethode, gewerbliche Liegenschaften und Mietwohnungen nach der Ertragswertmethode bewert. Einige der Wohnliegenschaften, die so genannte Portfoliomiete, sind vom REIT-Gesetz erfasst. Von der Körperschafts- und Gewerbesteuer ausgenommen sind sie, wenn sie wenigstens 90 % ihres Einkommens verteilen, wenigstens 75 % ihres Einkommens aus Grundbesitz erwirtschaften und wenigstens 75 % ihres Kapitals in Grundbesitz investieren.
Nach § I Abs. 1a REIT-Gesetz dürfen bestehende Mietwohnimmobilien nicht erworben werden, wenn sie vor dem 1. Jänner 2007 errichtet wurden. Wohnmietobjekte sind Objekte, die vorwiegend für Wohnzwecke genutzt werden und vor dem Stichtag 31.01.2007 errichtet wurden (§ 3 Abs. 9 REIT-Gesetz). Folglich sind nur solche Wohngebäude vom REIT-Gesetz erfasst, die nach diesem Zeitpunkt errichtet wurden.
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